Talhaus: Bedingungen, Camping- und Platzordnung

Öffnungszeiten
Der Campingplatz ist ganzjährig geöffnet. Die Sommersaison dauert von Anfang April bis Mitte Oktober, die Wintersaison von Mitte Oktober bis Ende März.

Mietobjekt
Alle MieterInnen halten ihre Parzelle in Ordnung. Gegenseitige Rücksichtnahme, Sauberkeit und Sorgfalt im Umgang mit den gemeinschaftlichen sanitären Anlagen wird vorausgesetzt. Es ist verboten, eigenmächtig die Fläche der Parzelle zu vergrössern. Die Installationen dürfen nicht näher als 50 cm an der Parzellengrenze aufgestellt werden. Sauberhalten der Parzelle und Wartung der eigenen Installation ist Aufgabe der MieterInnen. Für die Überwinterung der persönlichen Gegenstände müssen die MieterInnen selber besorgt sein. Eventuelle Warenlager unter dem Wohnwagen sind durch möglichst unauffällige Wagenschürzen sauber abzudecken. Das Mähen des Rasens auf der eigenen Parzelle ist Sache der MieterInnen.

Keine Wohnsitznahme
Eine Anmeldung auf der Gemeinde mit Wohnsitznahme ist nicht möglich.

Bauten und Installationen
Nur eingeschossige Fahrnisbauten, z.B. Zelt, Wohnwagen oder Motorcaravan mit Vorzelt und mobilen Winterdächern sind erlaubt. Zusätzliche Sonnendächer, Umzäunungen aller Art sowie weiteres, im Freien stehendes Material sind beim Weggang zu entfernen. Grünzäune dürfen 2 m Höhe nicht überschreiten.

Elektro- und Gasinstallationen sowie andere Heiz- und Kocheinrichtungen müssen fachgerecht sowie den gesetzlichen Vorschriften entsprechend erstellt und unterhalten werden. Die MieterInnen haben diese Installationen auf eigene Rechnung periodisch kontrollieren zu lassen und zu warten. Böswillige Beschädigungen an fremden Einrichtungen ziehen Platzverweis nach sich und werden verrechnet.

Freizeitgeräte / Grillen
Ballspiele sind auf dem Campingareal verboten. Auf zugelassenen und funktionsfähigen Geräten und Cheminées ist das Grillen auf der Parzelle erlaubt. Offene Feuer sind auf dem ganzen Platz verboten. Ausnahme: Sitzplatz bei den Geleisen.

Haustiere
Haustiere sind erlaubt. Hunde sind jederzeit auf dem gesamten Areal anzuleinen, auch innerhalb der eigenen Parzelle, wenn kein Hag vorhanden ist. Es besteht Kotaufnahmepflicht.

Gäste
Gäste sind jederzeit erlaubt. Übernachtungen sind kostenpflichtig und dem Platzwart zu melden.

Personenwagen / Fahrzeuge
Der PW der MieterInnen ist auf dem Camping-Parkplatz zu parkieren. Camping-BesucherInnen sollen ihr Fahrzeug auf dem Restaurant-Parkplatz abstellen und eine Parkkarte beim Platzwart lösen. CampingplatzmieterInnen profitieren von einer Winter- und einer Sommer-Pauschale. Diese ist jeweils anfangs Saison beim Platzwart zu bezahlen. Wer nicht auf dem Campingplatz eine Pauschalmiete zahlt, zahlt pro Monat. Dies gilt auch für Park & Ride und abgestellte Fahrzeuge ohne Nummer.

Zugelassen sind Motorcaravans bis max. 3,5 t Gesamtgewicht. Zum Schutze der Gewässer ist eine Ölauffangwanne unter den Motor zu stellen. Reparaturen und Ölwechsel sowie das Waschen von Autos und Motorcaravans sind innerhalb des Campingplatzes verboten. Wohnanhänger und Vorzelte sind umweltgerecht zu reinigen.

Nachtruhe und Lärm
Als Nachtruhe gilt die Zeit von 23.00 bis 06.00 Uhr, die Mittagsruhe ist zwischen 12.00 und 13.30 Uhr. Während der Nachtruhe haben sich alle so zu verhalten, dass niemand im Schlaf gestört wird. Auch während des Tages ist übermässiger Lärm zu vermeiden. Das Musizieren und Abspielen von elektronischen Geräten ist nur in dezenter Lautstärke erlaubt. (Ausgenommen sind spezielle im Vorherein angekündigte Anlässe). Lärmverursachende Arbeiten wie Rasenmähen, Sägen oder Hämmern sind nur werktags zwischen 08.00 und 12.00 Uhr vormittags und zwischen 13.30 und 20.00 Uhr nachmittags gestattet, samstags nur bis 18.00 Uhr.

Entsorgung
Abwässer und Fäkalien (chem. Toiletten) sind in die WC‘s (Winter) resp. in den Ausguss (Sommer) im Sanitärgebäude zu entleeren (und keinesfalls in eine Dole!). Bitte auf Sauberkeit achten! Abfälle sind in Kehrichtsäcken, versehen mit der Marke der Gemeinde Bubendorf, in den Containern zu deponieren. Grünabfälle müssen mit den entsprechenden Grüngut-Bändeln versehen werden. Das illegale Entsorgen von jeglichen Abfällen ist verboten. Glas, Papier/Karton, Alu, Blech, PET, etc. sind in den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinden zu deponieren.

Rechnung und Vertrag
Die Rechnungen (gilt als Bestätigung des mündlichen Vertrages) für die Sommernutzung werden im Februar verschickt, diejenigen für die Winternutzung im September. Die Rechnungen müssen vor Saisonbeginn bezahlt sein. Ansonsten werden die Wochenpauschalen gemäss Camping-Tarifliste verrechnet und müssen in bar bezahlt werden. Falls die MieterInnen die Rechnung nach der 2. Mahnung nicht innert 10 Tagen begleichen, können die VermieterInnen über die Parzelle und sämtlichen, sich darauf befindenden Besitz der MieterInnen, verfügen. Ratenzahlungen werden mit Fr. 25.00 pro Zahlung extra berechnet.

Die Stromrechnungen werden im Januar verschickt, Grossverbraucher erhalten Zwischenrechnungen. Die Gasttaxe für Ausserkantonale wird im 2. Quartal verrechnet.

Kaution / Versicherung / Haftung
Neue Dauermieter sind dazu verpflichtet, eine Kaution in der Höhe von CHF 2‘000.00 zu entrichten, die bei Wegzug wieder rückerstattet wird, wenn alles in Ordnung ist und den VermieterInnen keine weiteren (Entsorgungs-)kosten entstehen oder offene Rechnungen bestehen. Eine Haftpflicht- und Hausratsversicherung für den Wohnwagen ist obligatorisch. Gültige Policen inkl. Zahlungsbeleg müssen jährlich dem Campingwart abgegeben werden. Die PlatzbenützerInnen haften für alle Schäden, die sie verursachen.

Sorgfaltspflicht
Sämtliche Einrichtungen und das Gelände sauber zu halten. Gegenseitige Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft setzen wir voraus.

Nichtbefolgung der Ordnungen
Das Nichtbefolgen der Platzordnung zieht eine Verwarnung und bei wiederholtem Nichtbefolgen den Platzverweis nach sich. Erhobene Mietbeträge werden hierbei nicht zurückerstattet. Der Platzverweis kann von den EigentümerInnen auf Antrag des Platzwartes ausgesprochen werden.

Es ist im eigenen Interesse, alles zu vermeiden, was den Campingplatz und deren BenutzerInnen unbeliebt machen könnte. Der Campingplatz soll Erholungsraum für alle sein und somit haben sich alle Parzellen-MieterInnen wie auch Ihre BesucherInnen an diese Regeln zu halten. Den Anordnungen des Platzwartes ist Folge zu leisten.

Auflösung des Mietvertrags
Die Parzellen können jeweils per Monatsende, mit dreimonatiger Kündigungsfrist, gekündet werden. Die angebrochene Saison wird gemäss Tarifliste für Touristen verrechnet. Die Kündigung muss sowohl seitens der MieterInnen wie auch der VermieterInnen regulär schriftlich erfolgen. Die Parzellen müssen per Vertragsende im Originalzustand wiederhergestellt abgegeben oder von den NachmieterInnen so akzeptiert werden. Als Nachmieter kommen nur Personen, die die zweimonatige Probezeit absolviert haben - oder die Talhaus AG - in Frage. Mieterwechsel bedürfen der vorgängigen Zustimmung der Vermieterschaft.

Download Campingordnung Talhaus als PDF-Datei (150 Kbt)

Stand: Dezember 2022; der Verwaltungsrat